Unternehmen

Suchbegriff: Haus am Rande der Klippe AG

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Peter Spuhler, Chef von Stadler Rail, eine Unternehmensstruktur für sein Chalet in St. Moritz genutzt hat, um Steuern zu vermeiden, und ihm Vorsteuerabzüge in Höhe von rund 865.000 CHF verweigert. Das Gericht verglich die Chalet-Gesellschaft mit Flugzeugbesitzgesellschaften und stellte fest, dass beide eher privaten Zwecken als kommerziellen Zwecken dienen. Spuhler akzeptierte das Urteil, beharrte jedoch darauf, dass es bei dem Kauf nicht um Steuerersparnisse gegangen sei, da er durch einen privaten Kauf mehr hätte sparen können.
Das Schweizer Bundesgericht entschied, dass Peter Spühler die Chalet-Gesellschaft Chesa Sül Spelm AG nicht für legitime geschäftliche Aktivitäten, sondern zur Steuerhinterziehung genutzt habe. Das Gericht stellte fest, dass die Gesellschaft lediglich dazu diente, die privaten Bedürfnisse von Spühler als Alleingesellschafter zu befriedigen, wodurch er durch unzulässige Vorsteuerabzüge Steuern in Höhe von rund 865.000 Franken hinterziehen konnte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass keine wirtschaftlichen oder geschäftlichen Gründe die Unternehmensstruktur rechtfertigten.

Layout

Color mode

Predefined Themes

Layout settings

Choose the font family that fits your app.

Choose the gray shade for your app.

Choose the border radius factor for your app.